EQS-Adhoc: Aricolin Investments S.A. : Details zur Änderung der Anleihebedingungen und Rückzahlung
EQS-Ad-hoc: Aricolin Investments S.A. / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
Aricolin Investments S.A. : Details zur Änder...
EQS-Ad-hoc: Aricolin Investments S.A. / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
Aricolin Investments S.A. : Details zur Änderung der Anleihebedingungen und Rückzahlung
22.01.2025 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Madrid, 22. Januar 2025 – Die Geschäftsführung der Aricolin Investments S.A.hat heute beschlossen, die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe „Poco Bond“ (DE000A2R28T1) („POCO-Anleihe“) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 10. Februar 2025 bis zum 12. Februar 2025 einzuladen.
Wie bereits mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 17. Januar 2025 angekündigt, ist die Restrukturierung der POCO-Anleihe Teil eines Gesamtkonzepts der geplanten Finanzierungsstruktur. Die Höhe der Rückzahlung der Unternehmensanleihe und der Ergebnisbeteiligung hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es gelingt, streitige Ansprüche aus Projektentwicklung zu realisieren. Soweit keine einvernehmliche Lösung mit der Gegenpartei gefunden wird, könnten die Gerichtsverfahren drei Jahre oder länger dauern.
Beschlussgegenstand der Abstimmung wird ohne Versammlung im Wesentlichen Folgender sein:
-
-
Verlängerung der Laufzeit der POCO-Anleihe bis zum 31. Dezember 2028;
-
Anpassung des Kündigungsrechts der Emittentin (§ 7.1 der Anleihebedingungen);
-
Ergänzung der rechtlichen Einstufung der Schuldverschreibungen als Genussrechte nach spanischem Recht sowie entsprechende Änderung der Anleihebedingungen;
-
Ergänzung der Regelung zur Vorrangigkeit einer Überbrückungsfinanzierung von rund EUR 91.790 durch den Gesellschafter. Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird am 23. Januar 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite der Aricolin Investments S.A.mit den erforderlichen Formularen und weiteren Unterlagen unter https://www.aricolin-investments.com/ unter der Rubrik "Downloads" abrufbar.
-
Ende der Insiderinformation
22.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com