EQS-Adhoc: GUBOR SCHOKOLADEN: Implementierung Treuhandmodell und Verlängerung Zeichnungsfrist der Gubor Anleihe 2024/2029
EQS-Ad-hoc: Gubor Schokoladen GmbH / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
GUBOR SCHOKOLADEN: Implementierung Treuhan...
EQS-Ad-hoc: Gubor Schokoladen GmbH / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
GUBOR SCHOKOLADEN: Implementierung Treuhandmodell und Verlängerung Zeichnungsfrist der Gubor Anleihe 2024/2029
25.11.2024 / 13:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GUBOR SCHOKOLADEN: Implementierung Treuhandmodell und Verlängerung Zeichnungsfrist der Gubor Anleihe 2024/2029
Dettingen unter Teck, 25. November 2024 – Die Gubor Schokoladen GmbH hat im Zuge ihrer laufenden Erstemission einer Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A383SJ3 | WKN: A383SJ) auf Basis des Feedbacks aus Investorengesprächen die Anleihebedingungen und die Dauer des Angebots angepasst.
Dies beinhaltet die Einsetzung der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Treuhandgesellschaft. Gemäß dem Treuhandvertrag vom 25. November 2024 wird die Auszahlung des Bruttoemissionserlöses über ein Treuhandkonto durchgeführt. Nach Begebung der Anleihe ist die Bedingung für die Freigabe des Bruttoemissionserlöses durch die Treuhandgesellschaft das Vorliegen einer Bestätigung einer unabhängigen Beratungsgesellschaft, dass die Durchfinanzierung der Emittentin für einen Zeitraum von 18 Monaten gewährleistet ist. Das neue Treuhändermodell zielt darauf ab, Investoren ein hohes Maß an Sicherheit für den Übergangsprozess, in welchem die Prolongation von Betriebsmittelkrediten geregelt werden soll, in Bezug auf die Verwendung des Emissionserlöses zu bieten. Der Verwendungszweck sieht die Refinanzierung bestehender Bankenkredite und die Komplettübernahme der Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG vor. Dadurch soll es der Gesellschaft insgesamt ermöglicht werden, nach den Akquisitionen und Investitionen der vergangenen Jahre nun durch die strategische Öffnung zum Kapitalmarkt die mittel- bis langfristige Finanzierungsstruktur auf eine breitere Basis zu stellen.Gleichzeitig hat die Gesellschaft daher beschlossen, die Schuldverschreibungen unabhängig von dem bisher im Prospekt festgelegten Mindestvolumen von EUR 50.000.000,00 zu emittieren.
Um den Investoren die Gelegenheit zu geben, sich ein Bild von der Struktur und der Tragfähigkeit der angepassten Bedingungen der Gubor Anleihe 2024/2029 zu machen, werden die Angebotsfristen um sieben Kalendertage verlängert. Dies gilt sowohl für die Privatplatzierung und das Öffentliche Angebot über die Webseite der Emittentin als auch für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Deutsche Börse AG. Das Öffentliche Angebot über die Webseite der Emittentin endet somit am 2. Dezember 2024 (12:00 Uhr), das Öffentliche Angebot der Zeichnungsfunktionalität am 4. Dezember 2024 (12:00 Uhr). Die Festlegung und Veröffentlichung des Zinssatzes sowie des Gesamtnennbetrags erfolgen im Rahmen einer Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung am 4. Dezember 2024. Als Begebungstag der Schuldverschreibungen (Valuta) wurde der 9. Dezember 2024 bestimmt. Am selben Tag soll zudem die Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel in den Open Market (Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Quotation Board erfolgen.
Der für die Anpassung erforderliche Nachtrag zum Wertpapierprospekt soll heute durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxemburg, gebilligt werden. Den rechtlich maßgeblichen Wertpapierprospekt einschließlich des Nachtrags sowie weitere Informationen zum Unternehmen und dem Angebot finden Sie unter: www.gubor-anleihe.de in der Rubrik „Anleihe 2024/2029“.
Pressekontakt
Finanz- und Wirtschaftspresse | Sonstige Presse |
---|---|
Dariusch Manssuri | Dieter Schäfer, Leiter Kommunikation / PR / ÖA |
IR.on AG | Gubor Schokoladen GmbH |
Mittelstraße 12-14, Haus A | Dieselstraße 9 |
D-50672 Köln | D-73265 Dettingen unter Teck |
T: +49 (0) 221 / 91 40 97 35 | T: +49 (0) 7021 / 8088-148 |
ir@gubor.de | kommunikation@gubor.de |
Pflichtangaben gemäß § 37a HGB:
Gubor Schokoladen GmbH | Dieselstraße 9 | 73265 Dettingen/Teck | Geschäftsführung: Claus Cersovsky, Udo Zimmer, Rüdiger Bonner, Peter Riegelein | Amtsgericht Stuttgart HRB 726164
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält WERBUNG. Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland oder der Republik Österreich noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gubor Schokoladen GmbH dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Potentielle Investoren in Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der Gubor Schokoladen GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der Gubor Schokoladen GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF) am 6. November 2024 gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen, der unter www.gubor-anleihe.de, http://www.luxse.com/ sowie unter https://my.oekb.at/ veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen. Teilschuldverschreibungen der Gubor Schokoladen GmbH werden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.
Ende der Insiderinformation
25.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com