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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordn...

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 4. Zwischenmeldung
IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

24.02.2025 / 12:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die IONOS Group SE hat im Zeitraum vom 17. Februar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025 insgesamt 107.815 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 27. Januar 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 27. Januar 2025 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:

DatumGesamtvolumen täglich zurückerworbener Aktien (Stück)Täglicher volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR (ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen)
17.02.202523.10023,6324
18.02.202518.46623,3741
19.02.202523.10023,9913
20.02.202519.14924,0505
21.02.202524.00024,4191

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 27. Januar 2025 durch die IONOS Group SE zurückerworbenen Aktien auf 394.487 Stück.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der IONOS Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Montabaur, den 24. Februar 2025

IONOS Group SE

Der Vorstand


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